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Schwimmwestenpflicht

01.Oktober – 31.März wieder die Schwimmwestenpflicht für alle Jugendlichen unter 18 Jahren gilt. Das Tragen der Schwimmwesten gilt für alle Ruder-Trainingsfahrten auf dem Wasser. Wir empfehlen auch allen Erwachsenen, im Winter und bei kalten Temperaturen eine Schwimmweste beim Rudern zu tragen.

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