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Der Verein
Eine starke Gemeinschaft -
Der Verein
Eine starke Gemeinschaft
Infos
Willkommen im Ulmer Ruderclub Donau!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Sportart Rudern, einer Lifetime-Sportart, die Sie bis ins hohe Alter ausüben können. Es ist außerdem eine Sportart, bei der der ganze Körper beansprucht und trainiert wird. Rudern ist bekanntermaßen ein Wassersport, bei dem das Wasser auch von oben kommen kann d.h. beim Rudern ist man mit allen Sinnen in der Natur. Erleben Sie die Donau von einer ganz neuen Seite - vom Wasser aus.
Wenn Sie noch nie gerudert sind, wenn Sie sich bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, das alle weiteren Dinge mit Ihnen bespricht.
Als Wiedereinsteiger ist der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Sie der richtige Ansprechpartner.
Jugendliche Anfänger werden von unserer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! betreut. Einmal im Jahr im September gibt es auch das Schnupperwochenende für Jugendliche.
INFO +Aufnahmeantrag Ulmer Ruderclub Donau +Einstieg ins Rudern
Liebe URCD-Mitglieder,
Es gibt immer was zu tun. Dieser Spruch steht als Motto über der Gelben Karte, auf der jedes aktive Mitglied bis zum Alter von 65 Jahren (ausschließlich) die 15 Pflichtarbeitsstunden eintragen kann, die als Eigenleistung pro Jahr erbracht werden sollen. Wer keine Zeit hat zur aktiven Mitgliederhilfe z.B. wegen beruflicher Überlastung, kann stattdessen seine Arbeitsschuld finanziell ausgleichen d.h. für eine Arbeitsstunde werden EUR 10,- abgerechnet. Laut Beschluss der Generalversammlung 2006 werden alle Ausgleichsbeträge zur Gelben Karte, auch aus vergangenen Jahren, abgebucht. Wer die Ausgleichszahlung vermeiden möchte, plane am besten seinen Arbeitseinsatz gleich jetzt. In der Jahresmitte ist das Jobangebot am größten.
Aktuelles finden Sie immer auf der Startseite im Mitgliederbereich. Schauen Sie bitte regelmäßig hier vorbei, da bei kurzfristigem Bedarf zur Mithilfe nicht immer alle Mitglieder rechtzeitig benachrichtigt werden können.
Gebäude
Was manche falsch verstanden haben: Der Gebäudewart ist nicht Hausmeister, sondern koordiniert nur die Arbeiten in diesem Bereich. Das Ziel: eine Gruppe von Mitgliedern arbeitet selbstständig die gestellte Aufgabe ab, ohne dass der Gebäudewart dabei ist, da alle Details bereits geklärt sind.
Das bedeutet: Arbeiten, die nicht die Mitglieder übernehmen können oder möchten, müssen fremd vergeben werden. Dadurch steigen die Kosten für den URCD und irgendwann auch wieder die Mitgliedsbeiträge.
Büro
Die Generalversammlung 2013 hat beschlossen, dass praktisch nur noch die Clubmitteilungen und die Einladung zur Mitgliederversammlung per Landmail an die Mitglieder hinausgehen, es wird deshalb also weniger Arbeit geben für das Eintüt-Team auf der Geschäftsstelle. Das Eintüt-Team macht den Postversand mit Infopost und Standardpost (ganzjährig) inkl. Gang zum Briefverteilzentrum.
Gartenarbeiten
Von der Wildnis zur Gartenschau - für einen einzelnen ein langer Weg, aber je mehr mitmachen, desto schneller kommt der Gebäudewart ans Ziel (ganzjährig).
Bitte schicken Sie die ausgefüllte Karte bis zum 31.12. dieses Jahres an den Ulmer Ruderclub, Bootshausstr. 7, 89231 Neu-Ulm oder werfen Sie sie in den Briefkasten im URCD in der Stele am Neubau auf der Parkplatzseite. Bei Verlust der Gelben Karte können Sie entweder eine neue Gelbe Karte hier im Anschluss herunterladen oder im URCD-Büro eine neue holen. Bis dahin geleistete Stunden tragen Sie einfach in die neue Karte ein. Sie können Ihre geleisteten Stunden auch formlos schriftlich abgeben. Eine große Bitte an alle: Geben Sie die ausgefüllte Gelbe Karte oder einen formlosen Brief mit Ihren Arbeitsstunden wirklich bis zum Jahresende ab. Die Geschäftsstelle kann bei der Abrechnung nicht wissen, wer in welchem Umfang und an welcher Stelle mitgearbeitet hat. Sie vermeiden Stress und Kosten, die im Fall der Abbuchung der Ausgleichsgebühr bei Ihnen und auch beim URCD entstehen.
Wer noch keine Gelbe Karte fürs laufende Jahr hat
Zum Teil werden die Gelben Karten bei den Arbeitseinsätzen verteilt, außerdem gibt es die Gelbe Karte zum Herunterladen. Bitte nicht vergessen, den Namen und das Jahr dazuzuschreiben, in dem die Arbeitsstunden geleistet wurden.
Wenn Sie einen konkreten Termin im Auge haben, teilen Sie dies bitte dem entsprechenden Ansprechpartner mit. Bitte planen Sie Ihren Arbeitseinsatz rechtzeitig ein, denn bestimmte Termine und Tätigkeiten sind sehr gefragt. Erster Konkreter Termin ist die Putzete - die Details stehen hier auf der Startseite. Bitte einfach vorbeikommen. Boote, Bootshallen, Gebäude und eine Woche später das Gelände werden fit gemacht fürs Anrudern am 1. Mai.
Wenn Sie Probleme haben mit der Gelben Karte, wenden Sie sich bitte an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Redaktion, die Erscheinungstermine, die Journalisten, die Inserenten
Die Club Mitteilungen erscheinen 4 Mal im Jahr und zusätzlich ein Sonderheft zum Donau-Cup Ulm. Für die einzelnen Beiträge sind die Verfasser verantwortlich.
Herausgeber: Ulmer Ruderclub Donau e.V.
Schriftleiter: Markus Schariat (Tel. 0731-69009) und Andreas Borgolte (0174-7639518).
oder am besten Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wenn Sie in den Clubmitteilungen inserieren möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Schriftleiter.
Wenn Sie gerne schreiben, fotografieren oder Reportagen machen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Markus Schariat und Andreas Borgolte. Schicken Sie bitte alles in Dateiform Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
1836
Rudern als Wettkampfsport kam aus England im frühen 19. Jahrhundert nach Deutschland. Kein Wunder, dass aufgrund der engen Beziehungen zu England durch Handel, Sprache und Nähe der erste deutsche Ruderclub 1836 in Hamburg gegründet wird. Am Anfang sind die Boote noch einfach, erst Erfindungen wie Ausleger, Drehdolle und Rollsitz machen später neue Höchstleistungen erst möglich.
1829
Ab 1829 gibt es in England das traditionelle Achterrennen der altehrwürdigen Universitäten von Oxford und Cambridge, heute noch das drittgrößte Sportereignis im Fernsehen in Großbritannien in Bezug auf die Zuschaueranzahl.
1887
In Deutschland wird 1883 der Deutsche Ruderverband gegründet, in Ulm 1887 der Ulmer Ruderclub Donau, genauer gesagt am 2. Januar 1887 im Fischerviertel im damaligen Gasthaus Zum Hohentwiel in der Fischergasse. Das erste richtige Bootshaus (1888 – 1902) steht vor der Stadtmauer beim Metzgerturm. Gründungsmitglieder waren Paul Hüber, Karl Junginger, E. Scheitenberger, Fritz Miller, Louis Manne, Albert Sailer, Fritz Traub und als passives Mitglied G. Cramer. Das Clublokal war die Krone. Alle Details stehen in der Jubiläumsschrift 50 Jahre URCD.
1902
zieht der Ulmer Ruderclub Donau (URCD) auf die Neu-Ulmer Seite oberhalb der Eisenbahnbrücke und ist bald auf Expansionskurs: 1919 hat der URCD schon 173 Mitglieder, erweitert werden bald Bootshalle und Gesellschaftsräume. Alles wird erst 1945 verloren: nicht nur die Ulmer Altstadt geht gegen Ende des zweiten Weltkriegs im Bombenhagel unter, auch das URCD-Bootshaus.
1945
Nach Neugründung 1945 entsteht 1946 ein provisorisches Bootshaus auf dem alten Gelände beim Donaubad.
1947
Der Ulmer Ruderclub ist am 2. Januar 60 Jahre alt geworden. Das einzige heute noch lebende Gründungsmitglied ist der Juwelier Fritz Miller, der auch im Dezember 1945 bei der Neugründung des traditionsreichen Vereins mit dabei war. Neben körperlicher und geistiger Erziehungsarbeit hat es sich von Anbeginn an der Club zur Aufgabe gemacht, gut durchgebildete Rennmannschaften an den Start zu bringen. Der "Ulmer Ruderclub Donau", der sowohl auf diesem wie auf anderen Gebieten die unumstrittene Führung in Württemberg innehat, errang insgesamt über 350 Siege. Durch den Krieg wurde ein großer Teil des Boots- und Rudermaterials vernichtet. Durch geeignete Maßnahmen konnte aber erreicht werden, dass 1947 nach erfolgter Reparatur der nur noch wenigen verbliebenen Boote mit dem eigentlichen sportlichen Aufbau begonnen werden kann.
1949
Im Alter von mehr als 70 Jahren stirbt Hermann Steinhäußer, eine markante Persönlichkeit des Ulmer Sportlebens, auch der ganzen deutschen Ruderei. Seit 1897 war er Mitglied des Ulmer Ruderclubs "Donau" und seit langem dessen Ehrenmitglied. In jungen Jahren errang er als Rennruderer insgesamt 32 Siege. Steinhäußer fuhr noch mit 43 Jahren im Vierer u. Achter und gewann noch einmal 6 Rennen. In den folgenden Jahren übernahm er die Trainingsleitung des Clubs und wurde als Trainer fast noch bekannter als er es als aktiver Rennruderer war. Er lehrte eine Rudermethode, die dem "Fairbairnstil" gleichkam. Der Ulmer Stil mit seiner harten Wasserarbeit wurde bekannt und gefürchtet und viele der über 300 Siege des Clubs gehen auf die Arbeit Steinhäußers zurück. Den größten Erfolg als Trainer hatte er mit dem von ihm neugebildeten Riemenzweierpaar Hans Schäfer-Ernst Maier, die 1926 deutscher Meister und Kampfspielsieger in Köln wurden. Die ganze Ulmer Rudererfamilie steht trauernd an der Bahre Steinhäußers am 8. August 1949
1950
wird das neue Clubhaus ebenfalls dort eingeweiht. Seit dem Umzug des URCD an den heutigen Standort wird das Gebäude bis 2021 von der DLRG genutzt wird. Nach dem Umzug der DLRG ins neue Rettungszentrum - Eigentümer ist die Stadt Ulm - am 8.11.2021 direkt unterhalb der Adenauerbrücke in unmittelbarer Nachbarschaft vom URCD wird das alte Gebäude abgerissen.
1954
Zur 1100 Jahrfeier der Stadt Ulm veranstaltet der Ulmer Ruderclub "Donau" eine internationale Ruderregatta in Höhe der Friedrichsau am 25. Juli 1954
1961
Seit 1961 ist der Ulmer Ruderclub an der heutigen Stelle unterhalb der Adenauerbrücke auf Neu-Ulmer Seite.
1963
Erste internationale Ruderregatta am 7. Juli 1963 auf der Donau zwischen dem Stau Talfingen-Oberelchigen. Sie ist ein Erfolg für den Ulmer Ruderclub, der die Veranstaltung leitet. Die Rennstrecke wird von allen Teilnehemern sehr gelobt.
1964
Einweihung des neuen Heimes des Ulmer Ruderclubs "Donau" unterhalb der Ringbrücke am 4. Oktober 1964
1969
Zum 16. Male findet auf der Donau zwischen der Thalfinger Brücke und Oberelchingen unter Beteiligung von 734 Ruderern die internationale Ruderregatta des Ulmer RC Donau statt. Das "Blaue Band der Donau" geht an den 1. Wiener RK LIA am 14. - 15. Jun. 1969
1998
Im Winter 1998/99 wurde das Clubhaus modernisiert, die Gaststätte erweitert.
1999
An Pfingsten 1999 wird das gesamte Clubgelände ebenso wie das benachbarte Freizeitbad Atlantis und große Teile der Stadt Neu-Ulm von einem Jahrhunderthochwasser der Iller erstmals überschwemmt, im knietiefen Wasser sind erstmals eigene Boote auf Boots- und Parkplatz unterwegs. Schon einen Tag später, am Pfingstmontag ist der Spuk vorbei, alle per Telefon erreichbaren Mitglieder kommen zu einem trotzdem heiteren Großreinemachen in den URCD.
2000
Im Sommer 2000 wiederholt sich fast das ganze Schauspiel, doch das Wasser geht nur bis an die oberste Stufe der Bootstreppe. Illerhochwasser entstehen meist, wenn langanhaltende Niederschläge und umfangreiche Schneereste im Allgäu zusammentreffen.
2001
Um dem Wasser mehr Raum zu bieten, wurde von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm im Frühjahr 2001 mit der Kiesförderung aus der Donau begonnen, allerdings nur unterhalb der Eisenbahnbrücke. Oberhalb der Eisenbahnbrücke ist das Flussbett so mit Kies angereichert, dass es im Sommer ohne große Mühe zu Fuß durchquert werden kann, ohne dass man arg nass wird.
2002
Mitte August erreicht das Hochwasser fast wieder die Oberkante, es wird erstmals ein Sandsackwall direkt am Ufer errichtet, der aber im Bereich des URCD nicht getestet wird. Im Neu-Ulmer Gemeinderat kommen Stimmen auf, die Donau auch oberhalb der Eisenbahnbrücke ausbaggern zu lassen. Dass dann auch das Thema "Rutschhang" (d.h. das Ulmer Ufer rutscht langsam herunter, wenn der Donauquerschnitt nach unten hin verändert wird) wieder aktuell wird, ist so gut wie sicher.
2003
Die Planungen der Deutschen Bahn für eine Verbreiterung der Eisenbahnbrücke um zwei Gleise laufen. Die Bahn sichert dem URCD zu, dass während der Bauarbeiten mindestens ein Joch so offen ist, dass ein Achter durchfahren kann. Baubeginn: eventuell schon 2004.
2004
Die Planungen der Stadt Neu-Ulm laufen für einen Hochwasserschutz entlang der Linie Illerkanal - Donau. Der Schutz soll je nach den örtlichen Gegebenheiten entweder aus einem Wall oder einer Wand oder aus beweglichen Elementen bestehen. Geplante Fertigstellung: 2007. Im Bereich des URCD soll der Zaun durch einen Wall ersetzt werden, der die Sicht auf die Donau stark einschränken würde.
2007
Die Hochwassermauer ist fertig, die Verbreiterung der Eisenbahnbrücke ist fertig und wird Mitte November in Betrieb genommen. Die Spundwände um die 2. Pfeiler auf Ulmer und Neu-Ulmer Seite wurden nach Ende der Baustelle einfach auf Wasserhöhe abgeflext und mit Beton verfüllt - eine Gefahr, wenn diese neuen Betonfüße nur leicht unter der Wasseroberfläche liegen. Durch die starke Verbreiterung und Verlängerung dieser zwei Pfeiler hat sich der Durchfluss für die Donau stark verengt, die Eisenbahnbrücke wird dadurch bei höherem Wasserstand für nicht ganz so kräftige Ruderer unpassierbar.
2008
Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm planen, die Stauhaltung am Kraftwerk Böfinger Halde um einen halben Meter anzuheben, um die Effektivität der Turbinen im Kraftwerk zu erhöhen. Eventuell wirkt sich das beruhigend auf den Wasserdurchfluss an der Eisenbahnbrücke aus.
2009
Die notwendige Sanierung der Umkleide steht im Herbst an. Die Fläche soll dem erhöhten Mitgliederstand angepasst werden. Es gibt Überlegungen, im URCD einen Trainingsstützpunkt anzusiedeln. Im Oktober wird die alte Umkleide dem Erdboden gleichgemacht. Nach der Untersuchung des Bodens auf Blindgänger vom Bombenkrieg 1944/45 kann im November im Beisein des Deutschlandachters die Grundsteinlegung gefeiert werden.
2010
Mit dem Tanz in den Mai nehmen die URCD-Mitglieder ihr neues Gebäude, das URCD-Leistungszentrum in Besitz. Das Anrudern am 1. Mai findet im neuen Kraftraum statt. Im September wird das neue Leistungszentrum in Anwesenheit des DRV-Vorsitzenden Siegfried Kaidel und der Oberbürgermeister der Städte Ulm und Neu-Ulm, Ivo Gönner und Gerold Noerenberg, offiziell eröffnet.
2011
Die Stauhaltung am Kraftwerk Böfinger Halde wird nach Umbaumaßnahmen am Kraftwerk und am Ulmer Ufer um 50 cm erhöht, wodurch sich das kritische Strömungsverhalten an der Eisenbahnbrücke deutlich abschwächt. Die Vorbereitungen auf das 125-jährige Clubjubiläum im nächsten Jahr laufen auf Hochtouren.
2012
Das Jubiläumsjahr beginnt gleich am 2. Januar, wo die Clubfamilie im Bootshaus für sich das 125-jährige Clubjubiläum feiert. Zum ersten Mal wird das Jubiläumsbuch der Öffentlichkeit präsentiert. Am 21. September wird das Jubiläum beim Festakt in der Musikschule, dem ehemaligen Stadtbad, gefeiert. Auf der anderen Seite der Stadtmauer stand damals das erste Bootshaus. Abends feiert der URCD beim großen Jubiläumsball im CCU. Vom 16.-18. November ist der URCD Gastgeber für Ruderdeutschland beim 61. Deutschen Rudertag im CCU und im Bootshaus des URCD. Großes Lob vom Vorsitzenden Siegfried Kaidel - sinngemäß: "The best games ever."
2020
Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Sportbetrieb am 13. März 2022 komplett eingestellt, die Mitgliederversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Anrudern fällt deshalb aus, der Club bietet ein gespenstisches Bild, während die Natur unbeeindruckt auf Frühling umstellt. Im Mai wird eine Mundschutzmaske im URCD-Design auf den Weg gebracht, aber wie alle selbstgebastelten Masken später landet auch sie auf dem Abstellplatz der Geschichte, verdrängt durch die allgegenwärtige FFP2-Maske. Ab Ende Mai ist der Ruderbetrieb in kleinen Booten wieder möglich. Um die Zahl der Ruderinnen und Ruderer auf dem Bootsplatz zu beschränken, können online sogenannte Rudertickets gebucht werden. Ab 08.06.2020 ist es lt. Bayerischer Landesregierung erlaubt, Sport im Freien mit einem Abstand von mindestens 1,50m mit bis zu 10 Teilnehmer auszuüben, im Boot leider nicht möglich. Erst aber Ende Juni ist das Rudern in festen Zehnergruppen wieder erlaubt - Pech, wenn 8 Leute aus unterschiedlichen Zehnergruppen zusammen rudern möchten. Auch Abrudern und Hallentraining Breitensport werden abgesagt. Ab dem Jahreswechsel werden in Zusammenarbeit mit anderen Rudervereinen Online-Fitnesstraining angeboten. Kurz vor Silvester beginnen die Corona-Impfungen mit den Leuten, die am meisten gefährdet sind.
2021
Der URCD-Stammtisch lebt in virtueller Form wieder auf. Im Frühjahr wird wegen steigender Inzidenzen das Rudern wieder auf Einer und Zweier beschränkt. Auch das Anrudern 2021 wird abgesagt. Ab Ende Juni ist ein Besuch im Clubrestaurant wieder ohne Corona-Test möglich. Während das Nabada und die große Stadtparty im Anschluss zum 2. Mal nach 2021 abgesagt wird, gibt es "statt Schwörmontag dahoim, Schwörmontag draußa em URCD" im URCD-Biergarten. Beim sommerlichen Stehempfang mit Ehrungen und Bootstaufen sind auch draußen noch viele Masken zu sehen.
2022
Erstes reguläres Nabada nach Corona: Alle genießen die wiedergewonnene Normalität. Wenn mal das Wasser fortgeht wie im Herbst 2022, ist nicht immer die Natur die Ursache. Aufgrund der Stauabsenkung der SWU am Kraftwerk Böfinger Halde (KWBH) bilden sich an der Eisenbahnbrücke im superflachen Wasser Stromschnellen, die für Boote nicht mehr passierbar sind. Der Vorstand spricht als erste Notmaßnahme ein Ruderverbot aus. Beim Edwin-Scharf-Haus wird auf Neu-Ulmer-Seite eine Nottreppe mit kleinem Floß aufgebaut, die aber für Großboote nicht wirklich geeignet war.
2023
Im Herbst wird als letzte Hilfsmaßnahme für die Gänstorbrücke der Einbau von Stützpfeilern auf den alten Fundamenten der im Krieg gesprengten Vorgängerbrücke vorbereitet, damit die Brücke bis zum Abriss 2024 noch durchhält. Es verbleibt nur ein Durchlass mit einer Breite von 10 Metern für alle Boote.
Die neue Adenauerbrücke soll nun doch mit Hilfsstützen während der Bauzeit gebaut werden. Ursprünglich wurde uns in einem Gespräch im November 2022 mit dem Bauamt Krumbach versichert, dass der eigentliche Neubau der Adenauerbrücke selbst keine Stützen benötigen würde. Der Allgemeingebrauch der Donau soll nun für die ganze Bauzeit von 2025 - 2029 gesperrt werden. Ein Befahren mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art ist in diesem Bereich nicht gestattet. Somit müssen wir uns ab 2025 darauf einstellen, dass eine Fahrt zu unserem Ruderrevier beim Fischerheim stromaufwärts für die Dauer von 4 Jahren nicht mehr möglich sein wird.
2024
Die Planungen für die Ersatzboothalle in der Friedrichsau am Ende des Gänswiesweges laufen schon seit dem Vorjahr. Derzeit befinden wir uns in den Feinabstimmungen mit den einzelnen Abteilungen der Stadt Ulm, wie Baurechtsamt, Untere Naturschutzbehörde, BUND, Verkehr und Grünflächenamt, um möglichst alle Einwendungen gegenüber unserem Projekt in einem Landschaftsschutzgebiet im Vorfeld zu klären. Die Ersatzbootshalle soll in diesem Jahr noch erstellt werden.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Satzung die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen/diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1 ) Der Verein hat den Namen Ulmer Ruderclub Donau e.V. Er wurde am 02.01.1887 in Ulm gegründet.
2) Der Verein hat seinen Sitz in Ulm. Er ist im Vereinsregister in Ulm eingetragen.
3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
1) Der Verein dient der Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Rudersports (Breiten- und Leistungssport). Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit, der Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere der Gesundheit der Jugend, zu dienen.
2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Einrichtung und Unterhaltung von Immobilien, Boots- und Trainingsmaterialien und sonstigen dem Vereinszweck dienenden Gegenständen
b) Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern
c) Organisation von und Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen,
an nationalen und internationalen Ruderregatten, auch in Renn- und Sportgemeinschaften
3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und unabhängig.
4) Der Verein verpflichtet sich dem friedlichen und demokratischen Zusammenleben und fördert die Ausprägung einer sozialen Gemeinschaft.
5) Der Verein lehnt Diskriminierung von Menschen aufgrund von Religion, Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung ab.
6) Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen von Fairness und friedlichem Wettbewerb im Sport. Insbesondere bekennt er sich zu dopingfreiem Sport und lehnt Sportbetrug ab.
7) Der Verein ist ordentliches Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WSLB), im Deutschen Ruderverband sowie im Landesruderverband Baden-Württemberg, deren Satzungen und Ordnungen er anerkennt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung des Sports.
2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4) Für Tätigkeiten im Dienst des Vereins können an Vereinsmitglieder/Vorstandsmitglieder nach Beschluss des Vorstands und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten angemessene Vergütungen und/oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG bezahlt werden.
5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
1) Der Verein besteht aus
- ordentlichen Mitgliedern
- außerordentlichen Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern
2) Ordentliche Mitglieder des Vereins sind
- ausübende (aktive)
- auswärtige (aktive)
- fördernde (passive)
Das Weitere regelt die Beitragsordnung.
3) Außerordentliche Mitglieder sind
- Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Personen in Betriebssportgruppen
- Personen in Patientengruppen
Das Weitere regelt die Beitragsordnung.
4) Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein und den Rudersport besonders verdient gemacht haben und sie werden auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit, sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss nicht begründet werden. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.
2) Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und jede juristische Person, die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen.
3) Die Zahl der Mitglieder ist grundsätzlich nicht beschränkt. Steht der Umfang des Bootsmaterials, der Ausbildungsmöglichkeiten und der Räume in keinem Verhältnis mehr zur Mitgliederzahl, so können weitere Aufnahmen auf unbestimmte Zeit vom Vorstand abgelehnt werden.
4) Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller Vereinssatzung und -ordnungen an, insbesondere die Fahrten- und die Hausordnung.
5) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2) Der Austritt ist gegenüber einem Mitglied des Vorstands schriftlich zu erklären. Er kann nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Quartals erklärt werden.
3) Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, insbesondere
- wenn es mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist
- wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
- wegen groben unsportlichen Verhaltens
Der Vorstand muss vor der Beschlussfassung dem Mitglied Gelegenheit geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von vierzehn Tagen schriftlich aufzufordern. Der Vorstand und/oder das Mitglied können den Ältestenrat hinzuziehen. Die Entscheidung des Vorstands über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Die Entscheidung ist endgültig.
§7 Mitgliedsbeiträge
1) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen verpflichtet.
2) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
3) Auf Beschluss des Vorstandes können Mitglieder in begründeten Fällen von der Zahlung von Jahresbeiträgen und Umlagen befreit werden.
4) Von den Mitgliedern werden eine einmalige Aufnahmegebühr sowie Jahresbeiträge erhoben. Darüber hinaus können zur Finanzierung besonderer Vorhaben Umlagen bis zu einer Höhe von zwei Jahresbeiträgen erhoben werden. Die Höhe des Aufnahmebetrages, des Jahresbeitrages und der Umlagen sowie deren Fälligkeiten werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
5) Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahmegebühr ist nicht zu entrichten bei Wiedereintritt oder von Mitgliedern anderer FISA-Vereine bei direktem Übertritt oder Zweitmitgliedschaft. Ein direkter Übertritt liegt vor, wenn die Beendigung der letzten Mitgliedschaft in einem Ruderverein nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
6) Die Zahlungen gemäß § 7 Nr.4 werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
7) Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages / der Aufnahmegebühr / der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
§ 8 Pflichten der Mitglieder
1) Diese Satzung und die Ordnungen des Vereins, insbesondere die Fahrten- und die Hausordnung, sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane sind für alle Mitglieder verbindlich.
2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
3) Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder, ausgenommen fördernde und auswärtige Mitglieder, sind verpflichtet, bei Bedarf an Aufgaben mitzuwirken, die zur Schaffung, Verwaltung und Erhaltung von Clubeigentum und bei Regatten sowie sonstigen Veranstaltungen anfallen. Die Mitgliederversammlung beschließt die Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden sowie die Höhe der alternativ zu leistenden (Ersatz-) Zahlung pro Stunde. Die Verpflichtung kann nicht erlassen werden.
4) Jedes Mitglied ist für von ihm dem Vereinsvermögen schuldhaft zugefügten Schaden verantwortlich und verpflichtet, diesen zu ersetzen.
5) Auf Regatten gewonnene Preise oder sonstige Ehrengaben sind Eigentum des URCD und dürfen von Mitgliedern nicht einbehalten werden. Der Vorstand entscheidet über den Verbleib.
§ 9 Datenschutz
1) Der Verein verarbeitet, speichert, übermittelt und bearbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und Zwecke des Vereins personenbezogene Daten, Fotos, Filme und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder diesem zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten und Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit.
2) In Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos auf seiner Homepage, in sonstigen vereinseigenen Print- und Telemedien sowie in elektronischen Medien. Der Verein übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Mannschaften, Ergebnisse und Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Versammlungen anwesende Mitglieder. Auf seiner Homepage, sonstigen vereinseigenen Print- und Telemedien berichtet der Verein auch über Ehrungen, Geburtstage und ggf. andere Ereignisse seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos und Filme sowie personenbezogene Daten seiner Mitglieder veröffentlicht.
3) Darüber hinaus übermittelt der Verein personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Ziele an Dritte, insbesondere an Regattaveranstalter, Sportfachverbände, Zuschussgeber, Deutscher Ruderverband etc.
4) Die Mitglieder bzw. deren gesetzliche Vertreter stimmen solchen Veröffentlichungen zu.
§10 Rechte der Mitglieder
1) Die ausübenden und auswärtigen Mitglieder sind bei den Mitgliederversammlungen vollberechtigt, d.h. stimm- und wahlberechtigt. Sie können alle Vereinseinrichtungen, insbesondere Vereinsboote, Kraftraum, Sportplätze etc. nach den Bestimmungen der geltenden Ordnungen nutzen.
2) Fördernde Mitglieder sind nicht berechtigt, die in Abs. 1 genannten Vereinseinrichtungen zu nutzen. Im Übrigen sind ihre Rechte als ordentliche Mitglieder nicht beschränkt.
3) Die außerordentlichen Mitglieder sind zur Nutzung von Vereinseinrichtungen gemäß Abs. 1 nach den Bestimmungen der geltenden Ordnungen berechtigt. Sie sind teilnahmeberechtigt bei allen Versammlungen, jedoch weder stimm- noch wahlberechtigt.
§ 11 Organe
Die Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung
- der geschäftsführende Vorstand
- der Gesamtvorstand
- der Ältestenrat
§ 12 Vorstand
1 ) Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Vorstand Finanzen
Jeweils ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands vertritt den Breitensport und eines den Leistungssport.
2) Der Gesamtvorstand besteht aus
- dem geschäftsführenden Vorstand
- dem Leiter Allgemeiner Ruderbetrieb
- dem Leiter Material
- dem Leiter Gebäude und Gelände
- dem Schriftführer
- dem Leiter Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit
- dem Jugendvertreter
3) Ressorts
Dem Vorstand können Ressortzuständige zur Seite stehen. Diese und deren jeweiliger Verantwortungsbereich werden vom Vorstand bestimmt.
4) Die Geschäftsverteilung und die Zuordnung der Ressorts zu den einzelnen Vorständen werden in der Geschäftsordnung des Gesamtvorstands geregelt.
5) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
6) Die Funktion des Personalvorgesetzten für angestellte Mitarbeiter wird durch den Vorsitzenden des Vorstands ausgeübt.
7) In den Vorstand wählbar sind nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, ausgenommen sind Angestellte des Vereins.
§ 13 Zuständigkeit des geschäftsführenden Vorstandes
1) Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung, der Geschäftsordnung des geschäftsführenden Vorstands und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegt insbesondere:
- die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- die Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten
- die Führung der Bücher sowie die Erstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses
- über die Finanzmittel des Vereins im Rahmen des Haushaltsplanes zu verfügen
- Erlass der Geschäftsordnung des geschäftsführenden Vorstands 2) Der geschäftsführende Vorstand informiert die Mitglieder in der
Mitgliederversammlung über die laufenden Angelegenheiten und bringt gestellte Anträge zur Abstimmung.
§ 14 Zuständigkeit des Gesamtvorstandes
1) Dem Gesamtvorstand obliegt:
- der Erlass von Ordnungen im Sinne des § 25
- die Ordnung und Überwachung der Tätigkeit der Ressorts und der jeweils Zuständigen
- die Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern
- die Durchführung der den jeweiligen Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben im Rahmen ihres Amtes
- Beschlüsse über die Einrichtungen von Ressorts und den jeweils Zuständigen
- Erlass der Geschäftsordnung des Gesamtvorstands
§15 Amtsdauer des Vorstands
1) Der geschäftsführende Vorstand wird in Jahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Jahren mit ungerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
In der ersten Wahl nach Erlass dieser Satzung können kürzere Wahlperioden angesetzt werden,
um den vorgenannten Rhythmus zu erreichen.
2) Die Amtszeit des Vorstands beginnt mit der Wahl, er bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt.
Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
3) Mit der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand.
4) Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so bestimmen die verbleibenden Vorstandsmitglieder für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger. Zur Einhaltung des unter Abs.1 genannten Rhythmus' kann eine verkürzte Wahlperiode angesetzt werden.
5) Die Absätze 1 und 4 geltend nicht für den Jugendvertreter. Für diesen gilt § 17.
§16 Beschlussfassung des Vorstandes
1 ) Der gemäß § 13 und § 14 jeweils zuständige Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der entsprechend zuständige Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters.
2) Der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, beruft die Vorstandssitzungen ein und leitet sie. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
3) Der Vorstand kann seine Beschlüsse auch im schriftlichen oder fernmündlichen Verfahren fassen, sofern kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren widerspricht.
§ 17 Jugendabteilung
Die Jugendlichen gemäß § 4 Abs.3 bilden eine Jugendabteilung und wählen den Jugendvertreter. Dieser hat einen Sitz im Gesamtvorstand und vertritt hier die Jugend. Das Weitere regelt die Jugendordnung.
§ 18 Ruderälteste und Ehrenordnung
1) Der Vorstand erlässt eine Ehrenordnung. Ehrenmitglieder werden gemäß § 4 Abs. 4 gewählt.
2) Erfahrene und verdiente Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes zu Ruderältesten ernannt werden. Ruderälteste haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind sie nicht befreit.
§ 19 Ältestenrat
Ehrenmitglieder und Ruderälteste bilden den Ältestenrat.
§20 Mitgliederversammlung
1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
2) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für die
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
- Entlastung und Wahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Festsetzung von Beiträgen und Umlagen sowie deren Fälligkeit
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beschlussfassung über Anträge
3) Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 10% der ordentlichen Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einen schriftlichen Antrag stellen.
4) Die Mitgliederversammlungen beschließen über wichtige Vereinsangelegenheiten. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit.
5) Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Das Stimm- und Wahlrecht beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Aufnahme folgt. Andere Rechte sind nicht beschränkt.
6) Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder.
7) Ordentliche Mitglieder können auch durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht ihre Stimme abgeben. Einem anwesenden ordentlichen Mitglied kann die Stimme nur für ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied übertragen werden.
§21 Einberufung der Mitgliederversammlung
Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand mit einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse versandt ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
§ 22 Anträge
1) Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
2) Der Versammlungsleiter hat die Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn der Versammlung bekannt zu geben.
3) Anträge, die nicht auf der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung stehen, werden nach Erledigung der Tagesordnung
zur Beratung gebracht.
4) Nicht fristgerecht eingebrachte Anträge sind nach der Erledigung der Tagesordnung zur Beratung zu bringen,
falls 2/3 der anwesenden Mitglieder den Antrag für dringlich erklären.
§ 23 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder dem Vorstand Finanzen, geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Versammlungsleiter bestimmt bei Abwesenheit des Schriftführers einen Protokollführer.
2) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur auf Antrag von mindestens 1/3 der anwesenden Mitglieder.
3) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Sofern im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden jeweils einzeln gewählt.
4) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
5) Zur Änderung des Vereinszwecks oder zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Notwendig ist die Anwesenheit von wenigstens 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder. Dieser Punkt der Satzung kann nur mit denselben Mehrheitsverhältnissen geändert werden.
6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten:
- Ort und Zeit der Versammlung
- die Tagesordnung
- der Versammlungsleiter
- der Protokollführer
- die Namen der erschienenen ordentlichen Mitglieder, der Ehrenmitglieder sowie die vorgelegten Vollmachten der Stimmübertragungen
- die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung
Gefasste Beschlüsse sind wortgenau zu dokumentieren.
Das Protokoll der Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern zugänglich zu machen. Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
§24 Kassenprüfung
1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Personen zu Kassenprüfern.
Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig.
2) Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands Finanzen sowie der übrigen Vorstandsmitglieder des Vorstandes. Der Vorstand Finanzen und der Vorstand müssen getrennt voneinander entlastet werden.
§25 Ordnungen
Zur Durchführung der Satzung kann der jeweils zuständige Vorstand Ordnungen erlassen, insbesondere eine Geschäftsordnung sowie eine Ordnung für die Sportausübung (Fahrt-, Hausordnung, o.ä.).
§ 26 Haftung Privateigentum
Der Verein haftet nicht für Beschädigungen an oder Verlust von Privateigentum, das im Bootshaus bzw. auf dem Clubgelände aufbewahrt wird.
§ 27 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall
1) Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit der in §23 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports, insbesondere des Rudersports.
Diese Satzung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung am 11. Juli 2019.
Ehrenmitglieder
Karlmann Geiß
Jörg Haußer
Andreas Huber
Raimund Hörmann sen.
Johanna Kienzerle
Michael Leibinger
Jürgen Steinacker
Kraft-Otto Steinle
Gerhard Strähle
Verstorbene Ehrenmitglieder
Hans Aicham
Kurt Aicham
Liselotte Aicham
Max Aicham
Gerhard Auer
Richard Brandl
Max Bunz
Carl Daiber
Hans Gog
Carl Held
Carl-Heinz Herlinger
Hermann Kälbling
Dr. Wolfgang Kienzerle
Erich Lang
Fritz Miller
Carl Peschke
Maximilian Reinelt
Hans Schäfer
Friedrich Scheuffele jun.
Friedrich Scheuffele sen.
Erich Schwaderer
Hermann Steinhäußer jun.
Hermann Steinhäußer sen.
Hanno Sreinle
Dr. Heinrich Steinle
Ruderälteste
Ilse Bosch
Hans-Günther Joos
Kraft-Otto Steinle
Harald Thanner
Rolf Thanner
Gudrun Vetter-Thanner
Verstorbene Ruderälteste
Hans Aicham
Liselotte Aicham
Günter Bäumler
Richard Brandl
Hans Bruckner
Carl Daiber
Hans Gog
Reinhard Götz
Bernd Heim
Wolfgang Heine
Carl-Heinz Herlinger
Dr. Wolfgang Kienzerle
Albert Kölle
Erich Lang
Albert Maier
Robert Merath
Eugen Reichart
Hans Rudeloff
Hans Schäfer
Wolfgang Scherber
Friedrich Scheuffele jun.
Erich Schwaderer
Hermann Steinhäußer jun.
Hanno Steinle
Dr. Heinrich Steinle
Träger der Goldenen Verdienstnadel
Hans Eckhardt
Jörg Haußer
Raimund Hörmann sen.
Dieter Mücke
Renate Mücke
Kraft-Otto Steinle
Hans-Jörg Stöhr
Gerhard Strähle
Rolf Thanner
Verstorbene Träger der Goldenen Verdienstnadel
Gerhard Auer
Richard Brandl
Carl-Heinz Herlinger
Erich Schwaderer
Dr. Heinrich Steinle
Dieter Wiedenmann
Neben den Bootshallen gibt es im Ulmer Ruderclub zwei Tennisplätze mit einem grünen Kunstrasenbelag. Diese stehen den Mitgliedern gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. Mit den Einnahmen werden bei Bedarf die beiden Plätze saniert, so dass sich diese Einrichtung selbst trägt.
Auch Nichtmitgliedern stehen diese beiden Tennisplätze offen. Hier sind die Gebühren nur ein klein wenig höher.
Alle Details dazu, auch z.B. Abos für Externe oder Firmen, hat für Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Öffnungszeiten
Di - Fr 17:00 - 23:00 Uhr
Sa 16:00 - 0:00 Uhr
So 11:30 - 14:30 Uhr und 17:00 - 22:00 Uhr
Mo Ruhetag, außer an Feiertagen
Tel. 0731/2507 5438, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Öffnungszeiten:
Internet: https://elenas-restaurant.de , Facebook
Der Ulmer Ruderclub Donau e.V. ist ein gemeinnütziger Sportverein, eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm. Für Ihre Spenden z.B. für das Jugendruderzentrum oder den URCD im Allgemeinen können wir Ihnen deshalb eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Ihre Steuererklärung ausstellen. Hier das Spendenkonto des URCD bei der Sparkasse Ulm:
IBAN des URCD
DE74 6305 0000 0000 0800 20
(2 Stellen Länderkennzeichen, 2 Stellen Prüfziffer, 8 Stellen Bankleitzahl, 10 Stellen Kontonummer, die links mit Nullen aufgefüllt wird).
Wenn Sie es sich in Vierergruppen merken, geht's leichter.
BIC des URCD
SOLADES1ULM
Vielen Dank.
Bei der Gründung des URCD 1887 gab es nur eine aktive oder passive Mitgliedschaft. Heute gibt es ganz viele Kombinationen aus Alter, Familie, Paar, aktiv/passiv. Für alle Kombinationen finden sich speziell zugeschnittene Beiträge.
Mitgliederstatus 1) 6) | Mitgliedsbeitrag (Stand: 31.3.2023) |
|
pro Quartal | pro Jahr | |
Ordentliches / aktives Mitglied ab 18 Jahre | 125,-- | 500,-- |
Ehepaar beide aktiv | 225,-- | 900,-- |
Familie aktiv 2) | 250,-- | 1.000,-- |
Jugendliche bis 18 Jahre (außerordentliches Mitglied) | 55,-- | 220,-- |
Schüler über 18 J. / Azubis / Studenten / Freiwillig Wehrdienstleistende / Bundesfreiwilligendienstleistende / Freiwilliges soziales Jahr 3) | 68,-- | 272,-- |
Auswärtiges Mitglied 4) | 68,-- | 272,-- |
Passives (Förder-) Mitglied | 36,-- | 144,-- |
Ehepaar beide passiv | 50,-- | 200,-- |
Rudern gegen Krebs | 50,-- | 200,-- |
Gelbe Karte 5) | 15 Std. à € 10,- |
Erläuterungen
- Beitragseinzug
Der Beitrag wird (wie von der Satzung in § 7 vorgegeben) vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Wenn die Lastschrift nicht eingelöst werden kann (z.B. wenn das für den Beitragseinzug angegebene Konto aufgelöst wurde), werden die Rücklastschriftgebühren der Bank und eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,-- wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes der URCD-Geschäftsstelle in Rechnung gestellt. - Familienbeitrag
Dazu gehören Kinder, die kein eigenes Einkommen, keinen eigenen Haushalt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn eines dieser Kriterien nicht mehr erfüllt wird, sind die Mitglieder verpflichtet, die Änderung ihres Beitragsstatus sofort dem URCD mitzuteilen. - Schule und Berufsausbildung (über 18 Jahre)
Für diesen Status gibt es eine Bringschuld: Beim Eintritt in den URCD und danach immer zum Wintersemester muss ein aktueller Nachweis (z.B. Schülerausweis, Studienbescheinigung oder ähnliches) an die Geschäftsstelle des URCD geschickt werden (z.B. auch per Mail). Wenn keine Bescheinigung eingeht, gehen wir davon aus, dass der Status nicht mehr gilt. Damit wird automatisch der volle Beitragssatz eingezogen. Wenn verspätet doch noch eine Ausbildungsbescheinigung beim URCD eingeht, wird der Status wieder zurückgesetzt. Die Differenz zwischen den Beitragssätzen wird jedoch nicht zurückerstattet. Wer im URCD das 18. Lebensjahr vollendet, sollte ebenfalls diese Bringschuld beachten. - Auswärtige Mitgliedschaft
Bei einem auswärtigen Mitglied wird davon ausgegangen, dass Boote und Kraftraum in stark vermindertem Umfang genutzt werden. Als auswärtig gilt ein Mitglied dann, wenn sowohl sein Hauptwohnsitz, als auch sein etwaiger Zweitwohnsitz (z.B. bei Studenten) auf direktem Weg 80 km oder mehr von unserem Vereinsgelände entfernt liegt. Grundsätzlich hat das auswärtige Mitglied gemäß § 8 der Satzung keine Arbeitspflicht, bekommt also keine Gelbe Karte. Als Grenze gelten 5 Ruderfahrten und Kraftraumbesuche pro Jahr. Wird in einem Jahr diese Grenze überschritten, so werden am Jahresende der Differenzbetrag zum regulären Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder und der Ausgleichsbetrag für die Gelbe Karte rückwirkend in Rechnung gestellt. - Gelbe Karte
Die gelbe Arbeitskarte wurde 1996 vom Verein eingeführt. Danach sind alle aktiven Mitglieder bis zu ausschließlich dem Jahr, in dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, verpflichtet, derzeit 15 Stunden pro Jahr für den Verein zu arbeiten oder ein Ausgleichsgeld von derzeit € 10,-- pro Stunde zu bezahlen. Ausgenommen sind auswärtige Mitglieder. Laut Beschluss der Generalversammlung 2006 werden diese Ausgleichsgelder per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Mitglied während des laufenden Jahres ein- oder austritt, so muss nur ein Anteil der Arbeitsstunden geleistet werden. - Befreiungen von Mitgliedsbeitrag oder Arbeitspflicht
sind beim Vorstand zu beantragen und können nur von diesem bewilligt werden.
Mitgliederbezeichnungen
- Ordentliche Mitglieder
sind alle Mitglieder über 18 Jahre. Sie sind (wie von der Satzung vorgegeben) in der Generalversammlung stimmberechtigt - außer im Jahr ihres Eintritts. - Außerordentliche Mitglieder
sind alle Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Junioren und Juniorinnen). Sie sind (wie von der Satzung vorgegeben) in der Generalversammlung nicht stimmberechtigt. - Aktive Mitglieder
sind alle Mitglieder, außer den passiven Mitgliedern. Sie nutzen die Boote, den Kraftraum und alle weiteren Sportanlagen. Sie haben Arbeitspflicht (Gelbe Karte) - Ausnahmen siehe Punkt 5 der Erläuterungen oben. - Passive Mitglieder
Sie unterstützen mit ihrem stark reduzierten Beitrag den Club. Sie dürfen weder Boote noch den Kraftraum benutzen. Sie haben keine Arbeitspflicht (Gelbe Karte). - Ehrenmitglieder
sind vom Mitgliedsbeitrag und von der Arbeitspflicht befreit, haben ansonsten alle Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. - Ruderälteste
sind von der Arbeitspflicht befreit. Sie haben ansonsten alle Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
Gültigkeit
Alle vorherigen Erläuterungen und Bestimmungen zu den vorgenannten Punkten, sofern sie nicht durch die Satzung geregelt werden, verlieren mit dem Erscheinen dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit
Änderungen
Alle Änderungen der Mitgliederdaten zu Name, IBAN, Adresse, Status bitte sofort an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mailen.
Neu-Ulm, den 27. März 2014
Ulmer Ruderclub Donau e.V.
gez. Andreas Huber, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle
-
Anfragen
Anfragen zu Ihrer Mitgliedschaft und zu Ihrem Mitgliedsbeitrag beantwortet Ihnen die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie zieht Ihren Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß per Lastschrift vierteljährlich von Ihrem Girokonto ein. Damit Sie bei einem Wohnungswechsel oder einer Statusänderung, also wenn Sie z.B. bei einer Heirat Ihren Namen ändern, nicht den Kontakt zum URCD verlieren, teilen Sie ihr bitte Änderungen umgehend mit. Dasselbe gilt für eine Änderung Ihrer IBAN.
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle stehen im Terminkalender im Mitgliederbereich.
Umgezogen? Neues Konto?
Bitte teilen Sie uns Ihre Adressänderungen oder Änderungen der Bankverbindung mit. So vermeiden Sie Zeit und Kosten durch erneutes Anschreiben und Rücklastschriften. -
Bankverbindung
Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) d.h. die Kontonummern und Bankleitzahlen werden im SEPA-Raum vereinheitlicht.
Gläubiger ID
Als URCD-Mitglieder werden Ihre Mitgliedsbeiträge satzungsgemäß per Lastschrift eingezogen, beim nächsten Beitragseinzug im Februar 2014 also bereits nach dem SEPA-Verfahren. Dazu gehört die sogenannte Gläubiger ID von dem, der abbucht. Die Gläubiger ID des URCD lautet DE9577700000964282.Mandanten ID
Jedes Mitglied hat dabei eine Mandanten ID, die der URCD für Sie festgelegt hat. Diese Mandanten ID gilt nur für Beitragseinzüge durch den URCD. Damit Sie sich nicht nochmal eine neue Nummer einprägen müssen, lautet Ihre Mandanten ID gleich wie Ihre Mitgliedsnummer.Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird die IBAN (International Bank Account Number), die internationale Bankkontonummer.
Alte Kontonummer und BLZ des URCD
Konto Nr. 80020, BLZ 630 500 00 (Sparkasse Ulm)IBAN des URCD
DE74 6305 0000 0000 0800 20
(2 Stellen Länderkennzeichen, 2 Stellen Prüfziffer, 8 Stellen Bankleitzahl, 10 Stellen Kontonummer, die links mit Nullen aufgefüllt wird).
Wenn Sie es sich in Vierergruppen merken, geht's leichter.BIC des URCD
SOLADES1ULMWenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die URCD-Geschäftsstelle.