01.Oktober – 31.März wieder die Schwimmwestenpflicht für alle Jugendlichen unter 18 Jahren gilt. Das Tragen der Schwimmwesten gilt für alle Ruder-Trainingsfahrten auf dem Wasser. Wir empfehlen auch allen Erwachsenen, im Winter und bei kalten Temperaturen eine Schwimmweste beim Rudern zu tragen.
- Geändert am .
- Aufrufe: 453191